ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
TSL-Solutions Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
1.2 Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen.
1.3 Sie gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
2. Angebot, Annahme
2.1 Sofern die Bestellung ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellt und nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, dieses innerhalb einer Frist zwei Wochen anzunehmen.
2.2 Der Umfang unserer Verpflichtung ergibt sich ausschließlich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
3. Preise, Zahlungen
3.1 Unsere Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Der Preisberechnung wird die am Tag der Lieferung gültige Preisliste zugrunde gelegt, sofern hierüber nichts Abweichendes vereinbart ist.
3.3 Erfüllungsort für alle Zahlungen des Käufers ist unser Sitz in 78112 St. Georgen.
4. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
4.1 Im Falle eines Zahlungsverzuges des Käufers sind wir berechtigt, Lieferungen – auch aus anderen Aufträgen der Geschäftsbeziehung – zurückzubehalten.
4.2 Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.
4.3 Ansprüche des Käufers aus diesem Vertragsverhältnis können nur abgetreten werden, wenn wir im Voraus schriftlich zugestimmt haben.
5. Lieferung, Gefahrübergang, Versendung
5.1 Vom Käufer angefragte Lieferfristen oder Liefertermine werden nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt haben.
5.2 Alle Lieferungen erfolgen ab Werk. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Lieferung dem Käufer oder einer beauftragten Transportperson übergeben wird. Dies gilt auch bei einer Versendung auf Wunsch des Käufers.
5.3 Teillieferungen sind zulässig.
6. Eigentumsvorbehalt (erweitert und verlängert)
6.1 Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller unserer jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen gegen den Käufer aus der bestehenden Geschäftsverbindung.
6.2 Die von uns an den Käufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen unser Eigentum. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt.
6.3 Wird die Vorbehaltsware vom Käufer verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung in unserem Namen als Hersteller erfolgt und wir unmittelbar das Eigentum oder – wenn der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwerben. Für den Fall, dass kein Eigentumserwerb nach 6.1 eintreten sollte, überträgt der Käufer uns bereits jetzt sicherungshalber sein künftiges Eigentum in dem in 6.1 genannten Verhältnis. Das gleiche wird für den Fall vereinbart, dass die Vorbehaltsware vom Käufer nicht verarbeitet, sondern mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt wird und eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen ist.
6.4 Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt uns der Käufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von uns an der Vorbehaltsware anteilig – ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung.
6.5 Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges die Vorbehaltsware zu verarbeiten und zu veräußern und die an ihre Stelle tretenden Forderungen einzuziehen. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Wir sind berechtigt, die Rechte des Käufers nach 6.1 im Verwertungsfall zu widerrufen.
6.6 Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware oder abgetretene Forderungen zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Käufer sie unverzüglich auf unsere Rechte hinweisen und uns hierüber informieren, um uns die Durchsetzung unserer Rechte zu ermöglichen.
6.7 Wir werden die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt bei uns.
7. Mängelrechte
7.1 Jegliche Mängelrechte des Käufers setzen die unverzügliche Untersuchung der Ware und die unverzügliche Mängelrüge nach § 377 HGB voraus. Mängel, die sich bei Ablieferung, der obliegenden Untersuchung oder später zeigen, sind jedoch spätestens innerhalb von 5 Tagen zu rügen.
7.2 Mängelrechte können jedoch nur innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrübergang geltend gemacht werden.
8. Haftung
8.1 Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.2 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
8.3 Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung für Verschulden ausgeschlossen.
9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
9.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts).
9.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist 78112 St. Georgen.
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